AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von egoFM (einer Marke der RADIO NEXT GENERATION GmbH & Co.KG)


1.  Allgemeines, Vertragsgrundlagen
Für Werbesendungen des Auftraggebers gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB finden auch Anwendung auf alle Leistungen, die RADIO NEXT GENERATION während der Vertragslaufzeit für den Auftraggeber erbringt.
 
Die Vermittlung und Abwicklung von Aufträgen erfolgt durch die RADIO NEXT GENERATION GmbH & Co. KG (RADIO NEXT GENERATION).
 
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt, auch dann, wenn in Folgegeschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird.
 
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsgrundlage, wenn sie von schriftlich von RADIO NEXT GENERATION bestätigt werden. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
 
Das Angebot von RADIO NEXT GENERATION und diese AGB richten sich ausschließlich an juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer gemäß § 14 BGB). Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB lehnt RADIO NEXT GENERATION ausdrücklich ab.
 
2. Kündigung, Schriftform
Aufträge können vom Auftraggeber nicht ordentlich gekündigt werden, sofern im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
 
•          wenn über das Vermögen einer der Parteien ein Insolvenzverfahren eröffnet worden oder die Eröffnung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens decken-den Masse abgelehnt worden ist.
•          eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang einer schriftlichen Benachrichtigung an die vertragsbrüchige Partei behoben wird;
•          die Ernennung eines Treuhänders, Zwangsverwalters oder einer ähnlichen seitens eines Gerichts oder Behörde für eine Partei oder einen wesentlichen Anteil von deren Vermögen eingesetzten Person, unabhängig davon, ob diese Ernennung mit oder ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei erfolgt;
•          die Einleitung eines Insolvenz- oder Abwicklungsverfahrens seitens oder gegen eine Partei;
•          eine vertragliche Vereinbarung oder wesentliche Elemente davon werden durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung für unzulässig erklärt.
 
Jede Kündigung, ordentlich, wie außerordentlich bedarf der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist per einfacher E-Mail oder Telefax unwirksam. Fristwahrung vorab per Telefax ist möglich, sofern das Originalschriftstück demnächst zugeht. Eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur genügt der Schriftform.

3. Zustandekommen eines Auftrages
Jede Ausstrahlung einer Werbesendung setzt die schriftliche Erteilung eines Sendeauftrages voraus. Der Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch RADIO NEXT GENERATION verbindlich. Der schriftlichen Bestätigung steht, insbesondere bei kurzfristiger Beauftragung die konkludente Annahme durch  Ausstrahlung gleich.

4. Ausstrahlungsvorbehalte
RADIO NEXT GENERATION behält sich vor, die Ausstrahlung angenommener Aufträge oder einzelner Abrufe in Rahmen eines Abschlusses wegen Herkunft der Inhalts, der Form oder aus programmgestalterischen Gründen abzulehnen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Werden Sendeunterlagen gem. Ziffer 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgelehnt, so bleibt der Auftraggeber zur Bezahlung der Sendezeit verpflichtet. RADIO NEXT GENERATION ist in diesem Fall verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten, vorausgesetzt Inhalt bzw. Form werden entsprechend geändert.

5. Festaufträge, Rücktrittsrecht
Aufträge werden nur als Festaufträge angenommen, sofern individuell nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Der Auftraggeber kann nur mit Zustimmung der RADIO NEXT GENERATION vor der ersten Ausstrahlung zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss spätestens acht Wochen vor dem ersten Tag der ersten Ausstrahlung bei RADIO NEXT GENERATION eingehen. Ein Anspruch auf Rücktritt besteht auch bei Einhaltung dieser Frist nicht, es sei denn, es handelt sich um eine Pflichtverletzung der RADIO NEXT GENERATION oder die Zurückweisung eines Spots aus Gründen, die RADIO NEXT GENERATION zu vertreten hat.

6. Selbstanlieferung
Bei Selbstanlieferung der Tonträger bei den Sendern ist RADIO NEXT GENERATION nicht verpflichtet, diese auf ihre Sendequalität vorab zu untersuchen oder durch den Sender untersuchen zu lassen.

7. Rügeobliegenheiten, Gewährleistung, Haftung und höhere Gewalt
Den Auftraggeber treffen die Rügeobliegenheiten des § 377 HGB (analog). Der Auftraggeber ist verpflichtet, den ausgestrahlten Werbespot auf seine Vertragsmäßigkeit zu überprüfen und Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich anzuzeigen.
 
Erfolgt keine ordentliche oder rechtzeitige Mängelanzeige, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. RADIO NEXT GENERATION ist bei nicht ordnungsgemäßer Ausstrahlung berechtigt, eine Ersatzausstrahlung des Werbespots vorzunehmen.
 
RADIO NEXT GENERATION haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung der RADIO NEXT GENERATION ist unabhängig vom Rechtsgrund auf das Dreifache des Auftragswertes begrenzt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
-           bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden
-           bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten), auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, insoweit haften wir nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschadens
-           im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unseres Kunden und seiner Mitarbeiter
-           bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware
-          
Sollten Termin/Ausstrahlungsverzögerungen eintreten, die trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht aufgefangen werden können, wird der Auftraggeber unverzüglich telefonisch und per Email oder Fax darüber zu informiert. Als Fälle von höherer Gewalt gelten Fällen eines betriebsfremden, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist, wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien oder jede Art von Streiks. Bei höherer Gewalt oder im Falle von bei RADIO NEXT GENERATION oder deren Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, die RADIO NEXT GENERATION ohne eigenes oder zurechenbares fremdes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Aufträge  zum vereinbarten Termin auszustrahlen, verlängern sich die Termine – auch während des Verzuges – um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit, höchstens aber um insgesamt zwei Monate. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom jeweiligen Einzelauftrag berechtigt. Eventuelle gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall der nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten, es sei denn, wir haben die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten.

8. Schieberecht
Vom Auftraggeber angegebene Ausstrahlungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann keine Gewähr für Sendungen an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge gegeben werden.
Fällt eine Werbesendung aus, wird sie entweder vorverlegt oder nachgeholt. Die Verschiebung eines Radiospots ist unerheblich, wenn sie innerhalb des gleichen redaktionellen Umfeldes erfolgt und sie nicht zu einer Ausstrahlung des Werbesendung um mehr als eine Stunde vor oder nach dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt führt.

9. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt RADIO NEXT GENERATION spätestens 7 Werktage vor Erstausstrahlung übertragsfähige Sendeunterlagen zur Verfügung. Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet geliefert worden sind, wird die vereinbarte Sendezeit dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber trägt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler. Bei Verlust oder Beschädigung der übersandten Sendeunterlagen beschränkt sich die Haftung des RADIO NEXT GENERATION auf den Ersatz der Kosten für das Ziehen einer neuen Kopie. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Sendematerial endet 3 Monate nach Ausstrahlung der letzten Werbeschaltung. Als Sendeunterlagen werden benötigt: Branchenübliches Audioformat (MP3- oder WAV-Format) auf CD oder per E-Mail, Einschaltplan, Angaben über Spotlänge, den Kunden, das Produkt sowie GEMA-Angaben (Titel, Komponist, Produzent, Musikdauer). Anschrift für Sendeunterlagen: STUDIO GONG GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Neuwieder Str. 16, 90411 Nürnberg, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der Auftraggeber gewährleistet, dass er sämtliche zur Verwertung im Rundfunk erforderliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, die auf den von ihm gestellten Tonträgern oder sonstigen Sendeunterlagen ruhen, erworben hat. Spätestens bei der Übersendung der Einschaltpläne hat der Auftraggeber zu erklären, ob bei der Herstellung von Sendeunterlagen Industrietonträger - welcher Art auch immer - verwendet worden sind. Wird eine diesbezügliche Erklärung nicht eingereicht, versichert der Auftraggeber, dass bei der Herstellung der Sendeunterlagen Industrietonträger nicht verwendet worden sind.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA erforderlichen Angaben bei der Übersendung der Unterlagen mitzuteilen. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit, der von ihm zur Verfügung gestellten Werbesendungen. Werbung für politische Zwecke jeder Art, für religiöse Auffassungen und weltanschauliche Überzeugungen ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt RADIO NEXT GENERATION von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbsrechtlicher Art, frei.

10. Preise  
Die Abwicklung des Sendeauftrages (Festauftrag) erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Preislisten. Die Mindestspotlänge beträgt 10 Sekunden. Die Laufzeit der auf Tonträger überspielten Werbeeinschaltung wird nach ihrer tatsächlichen Länge bemessen.
 
Auf Aufträge von Werbemittlern wird eine Agenturvergütung in der Höhe von 15% auf die Netto-Auftragssumme (exkl. Umsatzsteuer) gewährt.

11. Preisänderungen
Tarifänderungen werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten bekannt gemacht. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tariferhöhung vom Vertrag zurücktreten. Er muss dies unverzüglich nach Bekanntwerden der Tarifänderung, spätestens drei Wochen vor Inkrafttreten schriftlich gegenüber RADIO NEXT GENERATION erklären.

12. Zahlung / Zahlungsverzug
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort fällig und ab Fälligkeit mit 9 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
 
Der Auftraggeber gerät zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung in Verzug und hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 247 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
 
Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt ausnahmslos erfüllungshalber unter Berechnung aller Scheck- bzw. Wechselnebenkosten.
 
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn RADIO NEXT GENERATION über den Betrag vorbehaltlos verfügen kann, im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
 
Der Auftragnehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
 
Kommt der Auftraggeber während eines laufenden Auftrags in Zahlungsverzug, so ist RADIO NEXT GENERATION berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrages bis zur vollständigen Zahlung der offenstehenden Forderungen zurückzustellen, und für die restlichen Werbespots Vorauszahlung zu verlangen. Eine Vorauszahlung kann auch dann gefordert werden, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftragsgebers bestehen. Sofern der Auftraggeber bei Zahlungsverzug trotz nochmaliger Mahnung keine Zahlung bzw. Vorauszahlung leistet, ist RADIO NEXT GENERATION berechtigt, von dem Werbeauftrag zurückzutreten.
 
§ 321 Abs. 2 BGB wird durch obige Regelungen nicht berührt.


13.  Freistellung
 
Verletzt der Auftraggeber, der Werbungstreibende oder deren Erfüllungsgehilfe eine Vertragspflicht, so hat der Auftraggeber die RADIO NEXT GENERATION und die den Auftrag ausführenden Unternehmen von Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt auch für die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

14. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtstand
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, wenn unser Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse.
 
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB und einem Auftrag zur Ausstrahlung einer Werbesendung ist München, soweit die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind und kein gesetzlich ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. 
 
Dies Vertragsverhältnisse und diese AGB unterliegen stets dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des IPR und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Im Verkehr mit Verbrauchern ist das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar, sofern es sich um für ihn vorteilhafte, zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
 
15. Schlussbestimmungen
 
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie Aufhebungen eines Vertrags oder eines Einzelauftrages einschließlich seiner Anlagen bedürfen stets der Schriftform im Sinne von Ziffer 2. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
 
Die Parteien sind nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
 
Es ist den Parteien nur mit ausdrücklicher schriftlicher und widerruflicher Zustimmung der jeweiligen anderen Partei gestattet, deren Namen, Logo oder sonstige identifizierende Bezeichnung zu nutzen und/oder diese als Referenz zu verwenden. Insbesondere behält sich jede Partei die Verwendung ihrer Namen, Firmenlogos, eingetragenen Marken und/oder Muster vor.
 
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen eines Auftrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung oder Regelungslücke ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben, so nahekommt, als dies rechtlich möglich ist.


Fassung vom 20.03.2020

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