Facebook darf weniger Daten auswerten

Facebook darf weniger Daten auswerten

Das hat das Bundeskartellamt entschieden

Wenn es nach der Behörde geht, darf Facebook nur noch nach eindeutiger Zustimmung deine Daten sammeln und verarbeiten. Facebook selbst will gegen die Auflagen klagen.

Vor kurzem erst hatte das größte soziale Netzwerk der Welt seinen 15. Geburtstag und kündigte außerdem an, WhatsApp und Instagram noch stärker mit Facebook zu verbinden. Jetzt hat das Bundeskartellamt aber untersagt, dass Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammengeführt werden. 

Die Behörde hatte bereits im März 2016 Untersuchungen aufgenommen. Das Bundeskartellamt ist für die Aufsicht von marktbeherrschenden Unternehmen zuständig. Als solches unterliegt Facebook daher besonderen Pflichten und müsse bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Nutzer*innen praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen könnten. Durch die umfangreiche Sammlung, Verwertung und Zuführung der Daten werde die Marktmacht missbraucht, so die Wettbewerbshüter.

Datenkrake Facebook

Bisher ist Facebook nur nutzbar, wenn du sämtlichen Geschäftsbedingungen zustimmst. Damit erlaubst du, dass Facebook auch außerhalb der eigenen Seite Daten über dich im Internet sowie bei Apps sammeln und deinem Facebook-Nutzerkonto zuordnen darf. Außerdem werden die Daten von konzerneigenen Diensten wie WhatsApp und Instagram sowie den auf Drittwebseiten gesammelten Daten mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengeführt. Nach fast drei Jahren der Prüfung hat das Bundeskartellamt dem sozialen Netzwerk nun aber Auflagen erteilt.

Sammeln von Daten nur noch nach Einwilligung

Zwar dürfen WhatsApp und Instagram zwar weiterhin deine Daten sammeln, eine Zuordnung zu deinem Facebook-Account soll aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich sein. Gibst du diese nicht, müssen deine Daten bei den einzelnen Anbietern bleiben und dürfen nicht kombiniert werden. Auch auf konzernfremden Webseiten und Apps sammelte Facebook bisher Daten. Denn oftmals ist ein "Gefällt mir" Button integriert - über Schnittstellen, den APIs, wurde Daten von dir bereits weitergeleitet, obwohl du noch gar nicht auf das Feld geklickt hattest. Auch das ist zukünftig nur noch nach deiner eindeutigen Zustimmung erlaubt. So sieht es zumindest das Bundeskartellamt vor. Wenn es nach der Behörde geht, muss Facebook nun entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten und diese vorlegen. 

Klage gegen Auflagen angekündigt

Facebook selbst sieht das erwartungsgemäß anders. Wie das soziale Netzwerk mitteilte, stufe es sich selbst nicht als marktbeherrschend ein, denn es gäbe ja ausreichend Alternativen wie Tinder, Twitter oder Snapchat - es sei lediglich sehr beliebt. Außerdem befolge es die Vorgaben der DSGVO und die dienstübergreifende Informationsnutzung mache den Dienst lediglich sicherer, da dadurch Konten besser gelöscht werden könnten, die in Zusammenhang mit Terrorismus, Kindesmissbrauch oder der Manipulation von Wahlen stehen.
Desweiteren sei das Bundeskartellamt gar nicht zuständig, weil es um den den Datenschutz und nicht um das Wettbewerbsrecht gehe. Daher werde das Unternehmen die Entscheidung nicht akzeptieren, sondern gerichtlich dagegen vorgehen. 



Eine schnelle Einigung wird es also vermutlich nicht geben, wahrscheinlicher scheint ein jahrelanger Rechtsstreit durch alle Instanzen. Wenn der Fall vor Gericht landet, könnte es durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht ein wegweisender Prozess werden.

Sollte Facebook das Gerichtsverfahren verlieren, wäre es denkbar, dass sich das soziale Netzwerk europaweit an die strengsten Regeln, also die deutschen Normen hält. Für jedes EU-Land eine eigene Facebook-Version zu bauen könnte zu umständlich werden.

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