Wir sehen uns selbst gern als Land der Dichter*innen und Denker*innen. Worin wir aber auch ziemlich gut sind: Bürokratie. Und deswegen gibt es, was Gesetze angeht, nichts, was es nicht gibt. Diese Gesetze aus Deutschland haben uns allerdings etwas stutzig gemacht...
Nicht nur in den USA oder anderswo auf der Welt gibt es Gesetze, die ziemlich absurd klingen – auch in Deutschland gibt es eine ganze Palette von seltsamen Regeln.
Wir präsentieren dir die kuriosesten Gesetze, die Deutschland zu bieten hat
- Todesstrafe im 21. Jahrhundert
- Atombomben zünden
- Eheschließung
- Resonanzkatastrophe
- Imker*innen und Bienenschwärme
- Alle kuriosen Gesetze als Beitrag zum Nachhören
Todesstrafe im 21. Jahrhundert
Hessische Landesverfassung, Artikel 21:"Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil, die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. "
Diesen Paragraphen gab es in der hessischen Landesverfassung noch bis ins Jahre 2018. Er galt seit Ende 1946 und legitimierte die Todesstrafe bei besonders schweren Verbrechen - tatsächliche Gültigkeit hatte er allerdings auch 2018 nicht mehr. Der Grund: In Deutschland gilt "Bundesrecht bricht Landesrecht" und Artikel 102 des Grundgesetzes erklärt die Todesstrafe für abgeschafft.
Atombomben zünden
Paragraph 307 Strafgesetzbuch:"Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft."
Sollte die Atombombe aber nur aus Fahrlässigkeit gezündet werden, erwartet den*die Initiator*in nur eine Freiheitsstrafe von drei Jahren oder aber man muss etwas Kleingeld springen lassen. Verursacht der*die Täter*in durch seine*ihre Tat hingegen den Tod eines anderen Menschen, so muss man mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe rechnen oder nicht unter fünf Jahren. Dass man mit einer Atombombe Menschenleben gefährdet ist ja im Falle einer Atombombe natürlich höchst unwahrscheinlich...
Eheschließung
Paragraph 314 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch:"1. Eine Ehe ist nicht gültig, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit befand. Oder 2. Ein Ehegatte nicht wusste, dass es sich um eine Eheschließung handelt."
Was es damit auf sich haben könnte, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke:
"Also wer beispielsweise unter Drogen stand oder betrunken war, als er die Ehe geschlossen hat, der war quasi auch sowas wie bewusstlos." - Christian Solmecke
Diese Ehe wird dann aufgelöst, es sei denn man zeigt nachher den Willen die Ehe fortführen zu wollen. Um diesen Willen zu bekunden, reicht allein schon die Ausübung des Geschlechtsverkehrs und siehe da, die Ehe gilt als rechtmäßig. Heiratet man also betrunken und schläft dann mit dem jeweiligen Partner oder der jeweiligen Partnerin, heißt es "bis dass der Tod euch scheidet".
Resonanzkatastrophe
Paragraph 27 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung:Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.
Grund für diesen Paragraphen ist eine vermeintliche Resonanzkatastrophe: Schwingende Körper, wie beispielsweise eine Brücke, können durch Energiezufuhr von außen, beispielsweise das Marschieren im Gleichschritt, ihre Schwingungsamplituden so stark erhöhen, dass es zu Schäden oder Zerstörungen kommen kann. So soll es zumindest 1831 passiert sein: 74 britische Soldaten marschierten über eine Brücke, die daraufhin einstürzte. Vielleicht waren es die Schwingungen, vielleicht war es aber auch nur das Gewicht von 74 Mann. In jedem Fall Grund genug, um es ins deutsche Gesetz zu schaffen.
Imker*innen und Bienenschwärme
Paragraph 961 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch:"Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. "
Damit der*die Imker*in seinen*ihren Bienenschwarm wieder einfangen kann, darf er*sie laut Paragraph 962 fremde Grundstücke auf seiner*ihrer Jagd betreten und sogar Wohnungen öffnen, um die Waben zu entnehmen. Zwei weitere Paragraphen beschäftigen sich ebenfalls mit dem wichtigen Thema Bienen.
Woher diese Gesetzen stammen, ist aber nicht so genau zu klären. Allerdings gab es zu Zeiten der Weimarer Republik drei Fälle, in denen die Bienen-Gesetze in Kraft traten.
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