Höchstrichterlich hat der Bundesfinanzhof beschlossen, dass das Erststudium und die Ausbildung in voller Höhe steuerlich angerechnet werden kann. Ganz so einfach bekommt man das Geld zwar nicht zurück, mit unseren cleveren Tipps könnt ihr aber in Zukunft auf ordentliche Rückzahlungen hoffen.
+++UPDATE+++
Am Donnerstag, den 27. Oktober 2011, hat der Bundestag das Urteil wieder aberkannt. Mit Stimmen von CDU, CSU und FDP wurde durchgesetzt, dass die Ausgaben für das Erststudium doch nicht mehr von den Steuern abgesetzt werden können. Der Grund: die Studiengebühren werden eher der privaten Lebensführung zugeordnet.
Auf den ersten Blick dürfte man sich über das Urteil des Bundesfinanzhofs freuen, da mit dem Beschluss die Kosten für Lehre und Studium absetzen zu können, das Aus der Studiengebühren besiegelt sein dürfte. Ganz so einfach ist das Prozedere aber nicht – deswegen gilt es jetzt keine Zeit zu verlieren und schleunigst zu handeln:
FAQ zum Thema Studiengebühren in der Steuererklärung
Wem hilft das Urteil?
Jedem, der sein Erststudium und seine Ausbildung beendet hat und sich in den ersten Berufsjahren befindet.Was darf alles verrechnet werden?
Kosten des Studiums dürfen mit dem Gehalt des Einstiegsberufes verrechnet werden. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung können die Kosten so lange gegengerechnet werden, bis sie aufgebraucht sind. So können Berufsanfänger ihre Steuern ordentlich verringern.Welche Studienkosten kann man von der Steuer absetzen?
Zu den Kosten gehören Studiengebühren bis 500 Euro, jegliche Ausgaben für Computer, Bürobedarf, Bücher, Kurse, Prüfungen, Fahrten von der WG zur Uni und sogar das Binden der Abschlussarbeit könnten ihr absetzen.Wo ist der Haken?
Wer als Student schon Steuererklärungen für die letzten vier Jahre abgegeben hat, hat leider Pech gehabt. Man kann die Studienkosten nur dann nachträglich anrechnen lassen, wenn der Steuerbescheid noch offen ist oder einen Vorläufigkeitsvermerk hat.Gibt es Deadlines?
Das Angebot gilt rückwirkend für die letzten vier Jahre. Wer also dieses Jahr seinen ersten Job angetreten ist, sollte bis 31. Dezember rückwirkend bis 2007 vier Steuererklärungen abgeben. Lässt man die Zeit verstreichen, hat man ein Jahr und vielleicht das Steuergeld für den Laptop sinnlos verloren.Paragraphenwirrwarr! Wo muss ich meine Rechnungen eintragen?
Wichtig ist, dass ihr die gesammelten Belege in der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten angebt. Dafür müsst ihr den Antrag auf Verlustfeststellung ausfüllen. Heißt: auf der ersten Seite muss die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt werden und in Anlage N dann die Studienkosten auflisten.Daraufhin erstellt das Finanzamt eine Verlustbescheinigung, die bei zukünftigen Steuererklärungen verrechnet wird.
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