Ein grüner Ausblick auf 2022

Ein grüner Ausblick auf 2022

Was wird sich in Sachen Umweltschutz dieses Jahr alles tun?

Wie immer bringt auch dieser Jahreswechsel einige Neuerungen mit sich. Über einige davon kann sich auch unsere Umwelt freuen.

2022: Mehr Umweltschutz?

Neben Änderungen hin zu mehr Tierwohl wie zum Beispiel dem Ende des Kükenschredderns und der teilweise neuen Haltungsformkennzeichnung für Milchprodukte, gibt es im neuen Jahr auch konkrete Änderungen, die dem Klimaschutz zu Gute kommen. Was sich 2022 ändert, erfährst du hier:

Atomkraftwerke

Ende 2021 sind drei der letzten sechs Atomkraftwerke in Deutschland außer Betrieb genommen worden. Genau ein Jahr später, Ende 2022, sollen auch die letzten drei (in Bayern, in Niedersachsen und in Baden-Württemberg) stillgelegt werden. Der aufwendige Rückbau der Kraftwerke wird allerdings noch viele Jahre in Anspruch nehmen.

Pfandsystem

Seit dem 1. Januar ist unser Pfandsystem einheitlicher und hat sich ausgeweitet. Ab 2022 sind auch Plastikflaschen für Smoothies und Frucht- und Gemüsesäfte im Pfandsystem enthalten. Gleiches gilt für Flaschen und Dosen von Energydrinks und alkoholischen Mischgetränken. Ein kleiner Extra-Ausblick: Im Jahr 2024 sollen auch Milchflaschen und die Flaschen für Kaffee- und Milchgetränke mit in das einheitliche Pfandsystem aufgenommen werden. 

Plastiktüten

Ebenfalls seit dem 1. Januar gilt das Verbot von Einwegplastiktüten. Dieses Verbot bezieht sich auf Einkaufstüten mit einer Dicke von 15 bis 50 Mikrometern. Dünnere Einwegplastikbeutel (zum Beispiel aus der Obst- und Gemüseabteilung) sind aktuell noch nicht verboten.

Recyclingquote

Auch wenn das Ziel sein sollte, Verpackungsmüll zum größten Teil zu vermeiden und zu reduzieren, soll ab 2022 mehr recycelt werden. Verpackungen aus Glas, Metall, Papier und Pappe müssen zu jeweils 90 Prozent recycelt werden. Aktuell liegt die Quote bei circa 80 Prozent. Warum das mit dem Recycling aber gar nicht so einfach ist, erklären wir dir hier noch mal. Am 18. März findet dieses Jahr übrigens zum fünften Mal der Global Recycling Day statt.

Rückgabe von Elektroschrott

Alte Elektrogeräte, die den Geist aufgegeben haben, sind oft schwer zu entsorgen. Wegen einer kaputten elektrischen Zahnbürste müsstest du eigentlich zum Wertstoffhof fahren, denn die gehört natürlich nicht in den Restmüll. Discounter und Supermärkte müssen ab dem 1. Juli - je nach Kapazität und Größe des Ladens - alte, kleinere elektrische Geräte annehmen, wenn diese entsorgt werden sollen. Dafür spielt es keine Rolle, ob das Gerät in dem jeweiligen Laden erworben wurde. Einzige Voraussetzung neben der Ladengröße ist, dass die Geschäfte selbst regelmäßig die entsprechenden Produkte verkaufen. Großer Elektroschrott (wie zum Beispiel ein alter Fernseher) muss nur dann von einem Laden entsorgt werden, wenn ein*e Kund*in dort ein neues Gerät kauft. Die Regelung gilt übrigens auch für Online-Shops. Nach der Abgabe müssen die alten Elektrogeräte ordnungsgemäß entsorgt werden.

Aktualisierungspflicht

Aber vielleicht ist dein Elektrogerät noch gar nicht kaputt, sondern es fehlt nur ein Update, damit du es nutzen kannst? Auch dieses Problem soll ab 2022 besser geregelt werden. Für Geräte, die nur mit einem digitalen Gerät Element richtig und voll funktionieren, müssen in Zukunft Updates vom Händler zur Verfügung stehen. Zu solchen Geräten gehören zum Beispiel SmartWatches oder -TVs aber auch intelligente Haushaltsgeräte. Verbraucher*innen sollen die Geräte so länger nutzen können. Ein genauer Zeitraum, für wie lange Updates oder Upgrades zur Verfügung gestellt werden müssen, ist bisher noch nicht definiert.

Elektrofahrzeuge

Die Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge wird bis zum Ende des Jahres verlängert. Bis Ende 2025 erhalten Verbraucher*innen eine Kaufprämie beim Erwerb von Elektroautos. Der Zuschuss beträgt dabei bis zu 9.000 Euro. Durch den zusätzlichen Anreiz sollen sich Verbraucher*innen eher für ein Elektrofahrzeug entscheiden. Zusätzlich soll das Angebot an Ladestationen weiter ausgebaut werden und zukünftig soll man hier auch bargeldlos bezahlen können.

Solarpflicht

Baden-Württemberg führt mit dem neuen Jahr auch als erstes Bundesland eine Solarpflicht ein. Werden neue Gebäude oder Parkplätze gebaut, müssen ab Januar auch Solarzellen für die Stromerzeugung installiert werden. Auch in anderen Bundesländern überlegt man bereits eine solche Regelung einzuführen.

Elektronische Krankmeldung

Die Krankmeldung wird bereits seit Oktober 2021 elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Ab Juli 2022 sollen Krankenkassen die Krankmeldung auch dem Arbeitgeber digital zur Verfügung stellen können. Trotzdem sind Ärzt*innen weiterhin verpflichtet, Patient*innen den Nachweis zur Krankmeldung schriftlich auf Papier zu geben. Die Pflicht zur Digitalisierung von ärztlichen Rezepten war zwar ebenfalls für 2022 geplant, wird jetzt allerdings noch einmal verschoben. Aktuell ist das technisch einfach noch nicht umsetzbar.

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